Harald Lothaller

Arbeits- und organisations­psychologische Beratung

Ich unterstütze kleine und mittlere Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, -abläufe, -organisation und -ergebnisse sowie bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Mein inhaltlicher Schwerpunkt ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Ich bin auch Co-Autor von zwei etablierten und qualitätsgeprüften Verfahren zur Evaluierung.

Mein persönliches Steckpferd ist die Analyse von Arbeitsabläufen und die Verbesserung von Prozessen, wobei mir mein analytischer Hintergrund als Statistiker zugutekommt.

Team redet miteinander

Wobei ich Sie unterstütze

  • Evaluierung psychischer Belastungen

    Systematische Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen an Ihren Arbeitsplätzen, inklusive Maßnahmenableitung und Dokumentation.

  • Analyse von Arbeitsabläufen

    Wo hakt es, wo gibt es Doppelgleisigkeiten, wo fehlen Zuständigkeiten? Ich analysiere Prozesse datenbasiert und entwickle gemeinsam mit Ihnen Verbesserungen.

  • Arbeitsbedingungen und Organisation

    Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Organisation und Ergebnissen, damit Ihr Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber bleibt oder wird.

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber*innen, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu ermitteln, zu beurteilen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Zu diesen Gefahren zählen ausdrücklich auch psychische Belastungen, zum Beispiel durch Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgaben und -inhalte, Arbeitsabläufe und -organisation oder durch Zusammenarbeit und Führung.

Eine gut gemachte Evaluierung erfüllt nicht nur die gesetzliche Anforderung, sondern zeigt auch konkret, wo Ihr Unternehmen ansetzen kann, um Arbeit gesünder und besser zu gestalten.

Verantwortlich bleiben Sie als Arbeitgeber*in. Ich unterstütze Sie dabei fachlich: von der Planung über die Durchführung und Auswertung bis zur Dokumentation und zur Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen.

So läuft eine Evaluierung ab

  1. Erstgespräch und Klärung: Wir klären Ausgangslage, Umfang, Bereiche und Beteiligte.
  2. Ermittlung: Je nach Betrieb zum Beispiel durch Befragung, Gruppengespräche oder Beobachtung.
  3. Auswertung und Beurteilung: Ich werte die Ergebnisse statistisch fundiert aus und beurteile die Belastungen.
  4. Maßnahmen: Gemeinsam legen wir fest, was verbessert werden soll, wer zuständig ist und bis wann.
  5. Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle: Ergebnisse und Maßnahmen werden dokumentiert, später prüfen wir, ob sie wirken.

Mein Hintergrund

Ich bin zertifizierter Arbeits- und Organisationspsychologe und Statistiker - und seit 2005 selbstständig tätig. Und ich bin parallel seit 2010 selbst Führungskraft in einem Angestelltenverhältnis. Ich kenne also Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz-Evaluierung von verschiedenen Seiten.

Gemeinsam mit Gerd Beidernikl und seinem Team bei Vieconsult habe ich die Verfahren "AABR - Analyse von Anforderungen, Belastungen und Ressourcen" (Lothaller, Beidernikl, Lahousen & Langner, 2015) und "IAAB - Integrierte Analyse von arbeitsbedingten Belastungen" (Beidernikl, Lahousen & Langner & Lothaller, 2015) entwickelt und veröffentlicht. Die beiden Verfahren gehören zu den wenigen psychologisch-wissenschaftlich qualitätsgesicherte Verfahren, die das Prüfverfahren von PsyBel Expert erfolgreich durchlaufen haben.

Wenn ein Projekt aufgrund der Größe meine alleinigen Ressoucen übersteigt oder wenn es aufgrund spezifischer Situationen über meine Fachgebiete hinausgeht, greife ich im Bedarfsfall auf ein verlässliches Netzwerk unter anderem aus Arbeits- und Organisationspsycholog*innen, Notfallspsycholog*innen, Trainer*innen, Unternehmensberater*innen und Techniker*innen zurück.

Mehr über mich

Häufige Fragen

Wer muss psychische Belastungen am Arbeitsplatz evaluieren?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer*innen zu ermitteln und zu beurteilen. Dazu zählen ausdrücklich auch psychische Belastungen. Das betrifft Betriebe aller Größen.

Muss ich dafür eine Arbeitspsychologin oder einen Arbeitspsychologen beiziehen?

Verantwortlich für die Evaluierung bleibt immer der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Für eine fachlich fundierte Durchführung empfiehlt sich der Beizug von Arbeitspsycholog*innen. Ich unterstütze Sie von der Planung bis zur Dokumentation.

Wie lange dauert eine Evaluierung?

Das hängt von Größe und Struktur Ihres Unternehmens und von den gewählten Methoden ab. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen den Umfang und nenne Ihnen einen realistischen Zeitrahmen.

Was kostet die Beratung?

Der Aufwand richtet sich nach Betriebsgröße und Fragestellung. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein Angebot.

Bleiben die Antworten der Mitarbeiter*innen vertraulich?

Ergebnisse werden so aufbereitet, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, dann besprechen wir gemeinsam, was sinnvoll ist.

Kontakt aufnehmen   oder telefonisch: +43 670 5512299